ist die Fachzahnarztbezeichnung, die von der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie e. V. nach den Ausbildungsrichtlinien für einen Facharzt vergeben wird. Die DGP ist die zweitgrößte wissenschaftlichen Fachgesellschaft der Zahnmedizin in Deutschland.
Die Ausbildung zum Spezialisten mit einer abschließenden Facharztprüfung soll das Fachwissen und die Qualifikation auf dem Gebiet der Diagnostik und Behandlung von Zahnbetterkrankungen und deren angrenzende Gebiete wie z.B. Implantologie, sicherstellen.
Der DGP-Spezialist für Parodontologie ist ein geschützer Begriff und kann nicht durch Selbsternennung erreicht werden, wie dies z.B. bei der Ausweisung eines Tätigkeitsschwerpunktes der Fall ist.